Teilnahmebedingungen für die Buchung von digitalen und Präsenzveranstaltungen des Bioökonomierats der Bundesregierung

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmende von Konferenzen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und des Bioökonomierats (im Folgenden „VERANSTALTER“). Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmende ist ausdrücklich ausgeschlossen.

I. Allgemeine Regelungen

1. Verlegung/Programmänderung, Absage und Abbruchg

1.1 Verlegung/Programmänderung

Der VERANSTALTER behält sich das Recht zur zeitlichen und/oder räumlichen Verlegung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets ihre Gültigkeit. Bei einer Verlegung auf einen anderen Tag (nicht aber bei einer zeitlichen Verschiebung am gleichen Tag) sowie bei erheblichen Programmänderungen ist der Teilnehmende berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Eine erhebliche Programmänderung liegt vor, wenn der Inhalt (und nicht nur die Schwerpunktsetzung) von Vorträgen, Workshops o.ä. ausgetauscht wird oder Vorträge/Workshops ersatzlos entfallen, nicht dagegen, wenn aus organisatorischen Gründen die Person des Vortragenden bzw. Dozenten ausgewechselt wird. Bei einer räumlichen Verlegung in eine andere Stadt (nicht aber an einen anderen Veranstaltungsort in der gleichen Stadt) sowie bei einem Wechsel von einer Online- in eine Präsenz-Veranstaltung (nicht aber andersherum) ist der Telnehmer ebenso zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der Rücktritt durch den Teilnehmenden ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Das übermittelte Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, der bezahlte Ticketpreis abzüglich angefallener Gebühren wird zurückerstattet. Die endgültige Terminierung einer zunächst nicht oder ausdrücklich vorläufig terminierten Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Teilnehmenden daher nicht zum Rücktritt.

1.2 Absage

Der VERANSTALTER ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlichen Gründen, u.a. wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. Sofern ein wichtiger, vom VERANSTALTER nicht beeinflussbarer Grund erst später eintritt (z.B. Erkrankung des Vortragenden, behördliche Anordnung), ist auch eine kurzfristigere Absage möglich.

1.3 Wiederholung der Veranstaltung

Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, das VERANSTALTER weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Teilnehmende durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten.

1.4 Reisekostenerstattung

Reisekosten werden nur erstattet, wenn dies einem Teilnehmenden vor der Buchung zugesagt worden ist. In diesem Fall werden die Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse oder bei Anreise mit dem eigenen Pkw die geltende steuerliche km-Pauschale erstattet, Hotelkosten nach Absprache. Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden keine Reisekosten erstattet.

2. Urheberrechte

2.1 Tagungsunterlagen

Sämtliche Tagungsunterlagen der Veranstaltungen des VERANSTALTER sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmenden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist den Teilnehmenden insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen zu ändern, sie entgeltlich oder unentgeltlich öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten oder für kommerzielleZwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

2.2 Verbot der Aufzeichnung

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie von Teilen davon durch den Teilnehmenden ist untersagt.

3. Haftung

3.1

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte sowie der Tagungsunterlagen, ebensowenig für die Verwertbarkeit der Veranstaltung für berufliche oder persönliche Zwecke der Teilnehmende.

3.2

Der VERANSTALTER haftet unbeschränkt bei der vorsätzlichen Verursachung von Schäden, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistiger Täuschung oder in Produkthaftungsfällen. Im Falle der Verletzung einer Garantie richtet sich der Haftungsumfang nach dem Inhalt des Garantieversprechens.

3.3

Im Übrigen haftet der VERANSTALTER bei jeder fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf, bei jeder fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie bei der grob fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung des VERANSTALTERs ausgeschlossen.

4. Umfrage

Im Nachgang zu der Veranstaltung wird der VERANSTALTER an die Teilnehmende eine E-Mail mit einem Link zu einer Umfrage versenden, in der es um die Bewertung der Veranstaltung und ihrer Organisation geht. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig.

II. Zusätzliche Bedingungen für Präsenzveranstaltungen

1. Verhalten in der Veranstaltungsstätte

1.1 Hausrecht

Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem VERANSTALTER oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des VERANSTALTERs, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

1.2 Zutritt

Grundsätzlich ist jeder Ticketinhaber zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn

a) der Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;

b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom VERANSTALTER zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Teilnehmenden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Teilnehmender gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist;

c) der Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;

d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.

1.3 Keine Entschädigung

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Teilnehmenden auf Entschädigung.

2. Foto- und Filmaufnahmen, Einwilligung des Teilnehmenden

2.1 Verwendungszwecke Foto- und Videoaufnahmen

Auf der Präsenz-Veranstaltung werden durch Mitarbeiter des VERANSTALTER bzw. durch vom VERANSTALTER beauftragte Dienstleister Foto- und/oder Videoaufnahmen von der Veranstaltung und ihren Gästen angefertigt. Die Aufnahmen werden zu folgenden Zwecken genutzt:

• Veröffentlichung auf der Website des VERANSTALTER (www.biooekonomierat.de) sowie auf Websites von Kunden, die an der Veranstaltung mitwirken

• Veröffentlichung auf den Social Media Kanälen des VERANSTALTER, insb. Twitter und LinkedIn

• Veröffentlichung in Printmedien des VERANSTALTER (Eigenveröffentlichungen sowie im Kundenauftrag)

• Weitergabe an Dritte, insbesondere Print- und Onlinemedien zum Zwecke der Berichterstattung

• Dauerhafte Aufbewahrung der Aufnahmen in einem internen Archiv

2.2 Rechtgrundlage Panorama- und Großgruppenaufnahmen

Soweit Aufnahmen als Panoramaaufnahmen der Veranstaltung ohne konkreten Fokus auf bestimmte Personengruppen oder als Aufnahmen von Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen auf der Veranstaltung gestaltet sind, erfolgt dies auf der Grundlage des berechtigten Interesses des VERANSTALTERs an der Dokumentation der Veranstaltung und bedarf keiner gesonderten Einwilligung der abgebildeten Personen.

2.3 Einwilligung Individual- und Kleingruppenaufnahmen

Sollte ein Teilnehmender nicht wünschen, dass von ihm individuelle Porträtaufnahmen bzw. gezielte Gruppenaufnahmen bis maximal 10 Personen angefertigt werden, hat er die Möglichkeit, bei Betreten der Veranstaltung bei der Akkreditierung eine farbige Plakette abzuholen, die er gut sichtbar im Brustbereich an seiner Kleidung befestigen muss. Hierdurch wird den anwesenden Kameraleuten und Fotografen signalisiert, dass diese Person keine Aufnahmen wünscht. Nimmt ein Teilnehmender ohne eine solche Plakette an der Veranstaltung teil, erklärt er damit konkludent seine Einwilligung in die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen seiner Person sowie in die Nutzung dieser Aufnahmen im unter 2.1 genannten Umfang.

2.4 Widerrufsrecht

Die Einwilligung zu der oben konkret geschilderten Verwendung (Daten, Verwendungszweck und Verwendungsart) von Aufnahmen nach Ziffer 2.3 kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per Mail an info@biooekonomierat.de mit Wirkung für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen werden. Vor Widerruf erfolgte Veröffentlichungen dürfen weiter veröffentlicht, verbreitet bzw. online zum Abruf bereitgehalten werden. Bei Widerruf bereits gedruckte Publikationen dürfen verbreitet werden.

3. Verwendung der Namensangabe aus der Anmeldung

Beim Erwerb eines Tickets ist schon aus Abrechnungsgründen die Angabe des vollen Namens des Teilnehmeden zwingend erforderlich. Der Name wird außerdem auf ein Namensschild für Teilnehmende von Präsenzveranstaltungen gedruckt und zur Erstellung von Teilnehmenderlisten verwendet. Beide Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich. Der Teilnehmende kann frei entscheiden, ob er sein Namensschild sichtbar trägt.

Die Einwilligung zu der oben konkret geschilderten Verwendung (Daten, Verwendungszweck und Verwendungsart) von Aufnahmen nach Ziffer 2.3 kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per Mail an info@biooekonomierat.de mit Wirkung für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen werden. Vor Widerruf erfolgte Veröffentlichungen dürfen weiter veröffentlicht, verbreitet bzw. online zum Abruf bereitgehalten werden. Bei Widerruf bereits gedruckte Publikationen dürfen verbreitet werden.

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